Gesetzliche Grundlage: Artikel 1022 und Königlicher Erlass

Erläuterung der Verfahrensentschädigung in Belgien: Artikel 1022 Gerichtsgesetzbuch, Königlicher Erlass, Berechnungsmethoden, Indexierung und aktuelle Beträge.

Gesetzliche Grundlage: Artikel 1022 und Königlicher Erlass

Wichtige Rechtsquellen zur Verfahrensentschädigung sind:

  1. Artikel 1022 des Gerichtsgesetzbuches: Grundprinzipien zur Verfahrensentschädigung.
  2. Königlicher Erlass vom 26. Oktober 2007, geändert durch den Königlichen Erlass vom 16. Mai 2024 (Belgisches Staatsblatt vom 5. Juni 2024): legt die konkreten Beträge und Anwendungsregeln fest.

Diese Rechtstexte können Sie über das offizielle Webportal der belgischen Gesetzgebung einsehen.

Artikel 1022 des Gerichtsgesetzbuches bestimmt u. a., dass die Verfahrensentschädigung der obsiegenden Partei von Gesetzes wegen als Pauschalbeitrag zu ihren Anwaltskosten zusteht. Der Artikel nennt auch die Kriterien, die der Richter bei der Entscheidung über eine Abweichung vom Basisbetrag abwägen muss (siehe Abschnitt 2). Wichtig: Der Richter kann die Verfahrensentschädigung nicht vollständig verweigern, es sei denn, das Gesetz sieht dies ausdrücklich vor, anders als früher, als der Richter völlig frei entscheiden konnte.

Die Tarife im Königlichen Erlass sind nicht für alle Verfahren identisch. Der allgemeine Tarif gilt für die meisten Gerichte (Friedensgerichte, Polizeigerichte, Gerichte erster Instanz, Unternehmensgerichte, Appellationshöfe usw.) sowie für die Arbeitsgerichte, etwa bei Streitigkeiten über Arbeitsverträge. Für Verfahren im Sinne der Artikel 579 und 1017 Absatz 2 des Gerichtsgesetzbuches (wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und soziale Sicherheit) gelten gesonderte, niedrigere Beträge vor dem Präsidenten des Arbeitsgerichts, dem Arbeitsgericht und dem Arbeitsgerichtshof.

Fehler gefunden oder eine Anregung?

Diese Informationen werden mit Sorgfalt gepflegt, aber die Gesetzgebung ändert sich. Haben Sie eine Ungenauigkeit bemerkt oder eine Anregung zur Verbesserung dieser Seite? Lassen Sie es mich wissen unter pieterjan@scheir.eu.

Feedback senden
Zum Rechner gehen