Wie hoch ist die Verfahrensentschädigung bei einem Versäumnisurteil?
Erläuterung der Verfahrensentschädigung in Belgien: Artikel 1022 Gerichtsgesetzbuch, Königlicher Erlass, Berechnungsmethoden, Indexierung und aktuelle Beträge.
Wie hoch ist die Verfahrensentschädigung bei einem Versäumnisurteil?
Bei einem Versäumnisurteil wird der gesetzliche Mindestbetrag zugesprochen, nicht der Basisbetrag. Dasselbe gilt, wenn die unterlegene Partei zwar erscheint, die Klage aber nicht bestreitet oder nur um Zahlungsaufschub bittet.
Artikel 1022 Absatz 7 des Gerichtsgesetzbuches setzt die Verfahrensentschädigung in drei Fällen auf den Mindestbetrag fest:
• Das Verfahren endet mit einem Versäumnisurteil, und keine unterlegene Partei ist je erschienen; • alle unterlegenen Parteien sind in der Einleitungssitzung erschienen, haben die Klage aber nicht bestritten; • die unterlegenen Parteien bitten ausschließlich um Zahlungsaufschub.
Der Grund dafür ist, dass die obsiegende Partei in diesen Fällen weniger Verfahrensaufwand betreiben musste (weniger Verhandlungen, kein Austausch von Schlussanträgen) und es unverhältnismäßig wäre, den vollen Basisbetrag zuzusprechen.
Legt die unterlegene Partei danach Einspruch ein und wird das Verfahren wiederaufgenommen, wird das Versäumnisurteil aufgehoben und das Verfahren läuft weiter wie von Anfang an. Ab diesem Zeitpunkt gelten die normalen Regeln und Tarife, und am Ende wird eine neue Verfahrensentschädigung festgesetzt.
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